


fabrikneu wirklich fabrikneu
Ein Fahrzeug gilt nur so lange als fabrikneu, wie das Modell unverändert vom Hersteller weitergebaut wird.
Ein Mann hatte sich, so glaubte er zumindest, einen "fabrikneuen" Smart gekauft. Der Smart war mit einem 22-Liter-Tank ausgestattet. Bald darauf bemerkte der Käufer, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits ein neueres Smartmodell mit einem 33-Liter-Tank auf dem Markt gegeben hat. Da sein Wagen somit nicht dem neuesten Standard entsprach, wollte er den Wagen nicht behalten. Das Gericht entschied, dass der Mann den Wagen an seinen Händler zurückgeben darf, da der Wagen nicht den Kriterien eines Neuwagens entspricht.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Köln
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