Dessau virtuell erleben
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Zeitschriftenabonnement besser nicht telefonisch zusagen!


Wer am Telefon ein Zeitschriftenabonnement zusagt, der kann dieses nur unter engen Voraussetzungen widerrufen.
Der Grund dafür: Entsprechend den Angaben der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale in Düsseldorf handelt es sich dabei um einen sog. "Ratenlieferungsvertrag". Ein solcher kann allerdings lediglich dann widerrufen werden, sofern das Abonnement bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit wenigstens 200 Euro kostet. Bei allen Verträge unter dieser "Bagatellgrenze" muss der Kunde die Kündigungsfrist einhalten.


weitere Informationen:
eingetragen am 24.09.2005
Rechtlicher Hinweis zu unseren Verbrauchertipps
Quelle: dpa/gms

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