


Vermieter für Empfang zuständig
Werden in der Wohnung nicht mehr alle Radio- und Fernsehprogramme wie gewohnt empfangen, so muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Sollte der Empfang dauerhaft beispielsweise wegen einer defekten Dachantenne gestört sein, so hat der Mieter sogar einen Anspruch auf Mietminderung.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: AG Schwäbisch Gmünd
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