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Unfall auf der Standspur nach Stau


Wer über die Standspur am Stau vorbeifahren will, haftet in voller Höhe für einen Unfall, den er beim wiedereinfädeln in den Stauverkehr baut.
Das Gericht erachtete diese Fahrweise als "grob verkehrswidrig und leichtsinnig". Durch die vorschriftswidrige Benutzung der Standspur habe er die erste Unfallursache gesetzt und beim Wiedereinscheren den Verkehr in hohem Maße gefährdet.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: Deutscher Anwaltverein

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