Dessau virtuell erleben
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Schriftliche Umwelt-Informationen


Der Bürger hat bei seiner zuständigen Behörde einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt.
Die Behörde darf schriftliche Umwelt-Informationen nur aus wichtigen Gründen (wie etwa einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand oder aus Datenschutzgründen) verweigern. In dem vorliegende Fall hatte ein Kläger wegen der Befürchtung, eine nahegelegene Kläranlage könnte seinen Hausbrunnen verunreinigen, die Ergebnisse einer Wasseranalyse verlangt. Nachdem sich die Behörde zunächst weigerte, bekam der Bürger vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht.


weitere Informationen:
eingetragen am 24.09.2005
Rechtlicher Hinweis zu unseren Verbrauchertipps
Quelle: BVerwG

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