


Keine Anrechnung der Eigenheimzulage
Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen darf die Eigenheimzulage für die Tilgung eines Kredites für den Hausbau nicht auf das ALG II angerechnet werden, da es eine zweckbestimmte Einnahme zur Realisierung des Eigenheims ist (LSG Niedersachsen-Bremen, AZ: L 8 AS 39/05).
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eingetragen am 24.09.2005
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