


Kein Bußgeldbescheid von unzuständiger Behörde
Eine örtlich unzuständige Behörde ist nicht berechtigt, einen Verkehrsverstoß mit Bußgeld zu ahnden.
Polizeibeamte hatten festgestellt, dass ein Autofahrer seinem Vordermann viel zu dicht aufgefahren war. Der Verkehrsverstoß lag aber, wie sich später herausstellte, bereits auf dem Gebiet des benachbarten Bundeslandes. Das AG Magdeburg erklärte den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid für unwirksam. Die Polizei sei für Verkehrsverstöße in einem fremden Bundesland schlichtweg nicht zuständig. Handele sie dennoch, verstoße sie "bewußt gegen geltendes Recht".
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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