Dessau virtuell erleben
Dessau virtuell erleben



Kein Bußgeldbescheid von unzuständiger Behörde


Eine örtlich unzuständige Behörde ist nicht berechtigt, einen Verkehrsverstoß mit Bußgeld zu ahnden.
Polizeibeamte hatten festgestellt, dass ein Autofahrer seinem Vordermann viel zu dicht aufgefahren war. Der Verkehrsverstoß lag aber, wie sich später herausstellte, bereits auf dem Gebiet des benachbarten Bundeslandes. Das AG Magdeburg erklärte den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid für unwirksam. Die Polizei sei für Verkehrsverstöße in einem fremden Bundesland schlichtweg nicht zuständig. Handele sie dennoch, verstoße sie "bewußt gegen geltendes Recht".


weitere Informationen:
eingetragen am 24.09.2005
Rechtlicher Hinweis zu unseren Verbrauchertipps
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Funktionen:
Seite drucken




Gesuchte Information nicht gefunden? Versuchen Sie es doch über die Google-Suche:


Google




Dessau Bauhausstadt im Grünen Anhaltisches Theater Dessau Wörlitzer Gartenreich