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Hundehaltung erlaubt


Wer jahrelang ohne Beanstandung die Hundehaltung seines Nachbarn akzeptiert, kann später nicht verlangen, dass dieser seine Haustiere wegen der Lärmbelästigung abgeben muss.
Eine Familie hatte sich fünf Huskys und einen Mischlingshund gekauft. Die Tiere hielten sich oft im Garten des Hauses auf. Während der ersten fünf Jahre beschwerte sich kein Nachbar über das Hundegebell. Nach fünf Jahren platzte auf einmal einem Nachbar der Kragen. Er fühlte sich wegen des angeblichen Gestanks der Hunde und wegen des Gebells belästigt. Er forderte die Hundebesitzer auf, die Hunde weg zu geben. Dieser Aufforderung müssen diese jedoch nicht folgen. Da der Nachbar jahrelang die Hundehaltung geduldet hatte, hat er sein Abwehrrecht gegen die Hundehaltung verwirkt. Zudem haben die Hundehalter nach so langer Zeit eine tiefe innere Bindung zu ihren Hunden, so das Gericht.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: VG Koblenz

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