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Handy-Verbot am Steuer gilt für alle Funktionen


Das Handy-Verbot am Steuer erstreckt sich auf sämtliche Bedienungsfunktionen und Nutzungsmöglichkeiten.
Ein Autofahrer wurde von der Polizei erwischt, als er während der Fahrt sein Handy in die Hand nahm. Obwohl er nicht telefonieren wollte, sondern lediglich die Uhrzeit auf dem Display mit der seiner Armbanduhr vergleichen wollte, muss er das Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen. Grund: Sobald beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe nicht mehr eingesetzt werden, verstoßen Autofahrer gegen das Handy-Verbot am Steuer.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Hamm

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