


Gebrauchtwagen ohne Master Key
Eine Frau hatte bei einem Autohändler einen gebrauchten Fiat gekauft. Kurze Zeit später bemerkte sie, dass der Zentralschlüssel, der bei Verlust des Originalschlüssels zum Nachmachen eines Zweitschlüssels dient, ihr beim Verkauf nicht übergeben worden war. Der Händler weigerte sich, die Kosten für eine neue Schließanlage in Höhe von ca. 2000 Euro zu übernehmen. Er erklärte sich lediglich bereit, eine neue Schließanlage in seiner Werkstatt selbst einzubauen. Die Kosten hierfür bezifferte er mit 175 Euro. Aufgrund der Diskrepanz der Aussagen zog die Käuferin vor Gericht. Dieses sprach ihr einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises zu. Die vom Verkäufer veranschlagten Kosten wurden als so niedrig angesehen, dass darin nach Anhörung eines Gutachters, der die Kosten auf ca. 1.800 Euro schätzte, eine Verweigerung einer ordnungsgemäßen Nachbesserung durch den Verkäufer gesehen worden ist.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: AG München
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