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Fondsanlage nicht zwangsläufig sichere Geldanlage


Die Zusage einer "sicheren Geldanlage" darf nicht ohne weiteres beim Kauf von Fondsanteilen erteilt werden.
Im konkreten Fall erbte eine Frau Geld und kaufte mit dem Wunsch auf eine sichere Geldanlage auf Empfehlung eines Bankmitarbeiters Fondsanteile. Doch dann machte sie Verluste und verlangte Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung - zu Recht, so das Gericht. Der Mitarbeiter der Bank habe den Eindruck erweckt, das von der Klägerin eingesetzte Kapital sei keineswegs gefährdet. Die Aussage, ein Kapitalverlust sei erst bei einem dritten Weltkrieg zu befürchten, spiele eine der Festgeldanlage gleichstehende Sicherheit vor.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Frankfurt

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