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Erstattung von Mietwagenkosten


Mietwagenkosten müssen von der Versicherung nicht übernommen werden, wenn die am Fahrzeug entstandenen Schäden zu Unrecht geltend gemacht werden.
Eine Autofahrerin hatte nach einem Unfall auch Schäden an ihrem Fahrzeug reparieren lassen, die eindeutig nicht von dem Unfall herrührten. Dies wurde durch zwei Gutachten bestätigt. Da sich die Reparatur verzögerte, forderte sie Nutzungsausfall und Mietwagenkosten in Höhe von 17.000 €. Das Gericht billigte ihr jedoch nur 3 Tage Ausfall zu.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: AnwaltSuchService

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