


Errechnung des Restwerts bei Kündigung eines Leasingvertrags
Kündigt ein Leasinggeber wegen Zahlungsverzug des Leasingnehmers einen KFZ-Leasingvertrag fristlos, hat er bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs keinen Anspruch auf Zugrundelegung des intern kalkulierten Restwerts.
Dies gelte auch dann, so der Bundesgerichtshof, wenn der Leasinggeber für den Fall der ordnungsgemäßen Beendigung des Leasingsvertrags bereits eine Rückkaufvereinbarung in Höhe des Restwerts mit dem Fahrzeughändler, von dem er das Leasingfahrzeug erworben hatte, getroffen hatte.
weitere Informationen:
eingetragen am 24.09.2005
Rechtlicher Hinweis zu unseren Verbrauchertipps
Quelle: BGH
Funktionen:
Seite drucken
Gesuchte Information nicht gefunden? Versuchen Sie es doch über die Google-Suche: