Dessau virtuell erleben
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Defekter Blinker kein Indiz zum Abbiegen


Ein gesetzter Blinker allein ist kein eindeutiger Anhaltspunkt dafür, dass das Fahrzeug tatsächlich auch abbiegt.
Ein Autofahrer wollte in eine Hauptstraße einbiegen. Ein Fahrzeug näherte sich von links mit rechts gesetztem Blinker. Der Autofahrer verließ sich allein auf den Blinker und fuhr los. Die Fahrzeuge kollidierten. Jeder Autofahrer muss den eigenen Schaden tragen. Der Blinker des Fahrzeugs war zwar defekt gewesen und somit Ursache für den Unfall, dennoch hätte der in die Hauptsraße einbiegende Autofahrer auf weitere Indizien wie z. B. Verlangsamung der Geschwindigkeit oder Abbremsen achten müssen. Auf den Blinker allein hätte er sich nicht verlassen dürfen.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Karlsruhe

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