


Ausschluss von Fernsehzuschauern an Gewinnspielen
Ausschluss von Fernsehzuschauern an Gewinnspielen
Fernsehsender dürfen Zuschauer von Gewinnspielen ausschließen.
Der Fernsehsender Neun live hatte einen Zuschauer von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgte, nachdem der Zuschauer innerhalb eines halben Jahres mehr als 20.000 Euro gewonnen hatte. Der Zuschauer klagte gegen diesen Ausschluss. Das Gericht bestätigte jedoch dessen Rechtmäßigkeit. Der Ausschluss diene der Funktionsfähigkeit des Spielkonzepts. Durch die wiederholten Gewinne könnte bei anderen Teilnehmern der Eindruck erweckt werden, dass an dem Spiel manipuliert wird oder dass keine Chancengleichheit zwischen den Teilnehmer besteht. Als Konsequenz könnte dies zudem zu einem Teilnehmerrückgang führen.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: AnwaltSuchService
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